Bautagebuch des neuen Feuerwehrhauses 

28.05.2024

Baugenehmigung durch das Landratsamt erteilt

Am 28.05.2024 erteilt das Landratsamt Calw der Stadtverwaltung Neubulach die Baugenehmigung für das Vorhaben

NEUBAU Feuerwehrgerätehaus (Fahrzeughalle mit Verwaltungsbau) und separater Kalthalle

Flurstücke 689, 690, 691, 692, 693 - Bebauungsplan "Weihergärten-Mähder 2. Änderung"

mit der neuen Adresse

Waldweg 16

75387 Neubulach

24.04.2024

Vergabe von Architekturleistungen & Satzungsbeschluss Bebauungsplan Weihergärten/Mähder

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Weihergärten-Mähder“, 2. Änderung mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und legt somit die Grundlage für eine Baugenehmigung durch die Baurechtsbehörde des Landratsamtes. Der TUA hat das Vorhaben bereits am 17.04.24 beraten und seine Zustimmung erteilt.

Außerdem wurden die Architekturleistungen der Leistungsphasen 5-9 an ein Architekturbüro aus Wildberg erteilt, welches auch die Ausführungs- und Werkplanungen, die weiteren Vergaben und die Bauleitung vor Ort übernimmt

17.04.2024

Bauantrag im Technischen- und Umweltausschuss

Nach einer kurzen Beratung erteilt der Gemeinderat dem Vorhaben das Einvernehmen.

Neubau Feuerwehrgerätehaus (Verwaltungsbau und Fahrzeughalle) mit Kalthalle im 
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (§ 49 LBO) , Flst.Nr. 689, 690, 691, 692, 
693, Waldweg, Neubulach

20.12.2023

Auftragsvergabe Tiefbauarbeiten im Gemeinderat

mit den Tiefbauarbeiten wird der erste Auftrag durch den Gemeinderat erteilt. Baustart nach aktueller Planung im Frühjahr 2024

Sitzungsvorlage Vergabe Erdbau

22.04.2023

Workshop Kameradschaft FW 2025 (Räumlichkeiten & Orga)

die Feuerwehr beschäftigt sich mit der zukünftigen Organisationsstruktur. Dabei werden auch die kameradschaftlich genutzten Räume der Einsatz- und Jugendabteilung beraten und detaillierte Raumkonzepte entwickelt

Workshop Kameradschaft FW2025_2


01.02 - 01.04.23

Planprüfungen durch Feuerwehr

Erste Plansätze wie Elektropläne, HLS, Außenanlagen werden durch die Feuerwehr geprüft und kommentiert.  Außerdem wird eine Möblierungsplanung durch die Feuerwehr erstellt

Planprüfung durch die FW

Möblierungsplanung FwH

Möblierungsplanung FwH_2

23.01.2023

Besprechung Fachplaner

Detailplanung Technikräume und Anforderungen an Elektroplanung, Fußböden, Decken und Raumakustik

Fachplanerbesprechung im Rathaus

12.12.2022

Besprechung Fachplaner

Elektroplanung, Notstromkonzept, PV-Anlage - aktuelle Stellungnahmen aus Statik, Brandschutz und Bauphysik werden beraten.

11.10.2022

Planungsbesprechung Ausbaudetails

der Architekt stellt die aktuelle Planung auf Basis der Rückläufer der Feuerwehr vor. Das Raumprogramm wurde angepasst. Löschwasseranforderungen, Haustechnik und Alarmparkplätze werden angepasst.

03.08.2022

Vorstellung der aktuellen Planung für alle Feuerwehrmitglieder

Architekt, Stadtverwaltung und Feuerwehr-Führung stellen den Feuerwehrmitgliedern, die aktuelle Planung vor. Der Termin in der Liebelsberger Halle gibt allen die Möglichkeit, Ihre Hinweise zur aktuellen Planung mit einzubringen. Die Wortmeldungen werden dokumentiert und zur Prüfung an die Architekten weitergegeben.


18.05.2022

Planungsbesprechung mit Fachplaner

in einen ersten großen Planungsbesprechung werden die Anforderungen aus dem Raumprogramm, die Statik und die Bauphysikalischen Anforderungen besprochen.

07.01.2022

Workshop Gerätewarte Raumprogramm Neubau

Wesentliche Funktionen wie die Gerätewarte werden in einem Workshop in die Planungen eingebunden, sind sie doch diejenigen, die ein Feuerwehrhaus nahezu täglich als Arbeitsplatz nutzen. Im Workshop werden die Funktionsräume wie Anlieferung, Lager und Werkstätten und Büros beraten und bereits vorhandene Prozesse in die Planung einfließen lassen.

Workshop Gerätewarte Funktionsräume und Technikräume Workshop Gerätewarte Funktionsräume und Technikräume_Raumprogramm

16.12.2021

Vorstellung Planung Neubau FwH Neubulach (Entwurfsplanung)

Stadtverwaltung und Architekt stellen die Entwurfsplanung vor und beauftragen die Feuerwehr, das Raumprogramm zu prüfen und ggf. zu überarbeiten. In mehreren Arbeitssitzungen, werden die Entwürfe gesichtet und Verbesserungen eingearbeitet. Ein Ausschuss aus Gemeinderäte und  Stadtverwaltung beraten gemeinsam mit der Feuerwehr die Entwürfe und bewerten die Wirtschaftlichkeit der Vorschläge

27.07.2021

Vorstellung Konzept Neubau Feuerwehrhaus durch Architekt

der Zwischenzeitlich von der Stadtverwaltung beauftragte Architekt stellt den ersten Konzeptentwurf vor. Die Feuerwehrführung hat die Möglichkeit aktiv im Entwurf mitzugestalten und eigene Ideen und Vorschläge einzubringen. Die Anmerkungen der Feuerwehr fließen unmittelbar in die Planung ein

07.06.2021

Zustimmung & Freigabe Landratsamt Feuerwehrbedarfsplan

die zuständige Kreisbrandmeisterstelle stimmt dem Beschluss des Neubulacher Gemeinderats zum Feuerwehrbedarfsplans zu und begrüßt den Beschluss zur Zusammenlegung und dem Neubau ausdrücklich

14.04.2021

Beschluss Feuerwehrbedarfsplan

der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung den vorgelegten Feuerbedarfsplan. Darin festgelegt ist ein Neubau der Feuerwehr auf dem Bauplatz im Waldweg, sowie die Ersatzbeschaffung eines weiteren MTW`s, sowie die Ersatzbeschaffung der beiden Fahrzeuge Altbulach und Oberhaugstett durch ein HLF10 (siehe Bautagebuch HLF10)

01.04.2021

Feuerwehrbedarfsplan Final

der finale Feuerwehrbedarfsplan liegt vor.

28.10.2020

Gemeinderat Besichtigung FW-Häuser Waldachtal/Gäufelden und Bad Wildbad

Gemeinderat und eine Abordnung aus der Feuerwehr besichtigen Feuerwehrhäuser in Gäufelden, Waldachtal und Bad Wildbad. Das Feuerwehrhaus in Waldachtal wird als passendendes Referenzobjekt festgestellt. Weitere Planungen sollen sich an Waldachtal orientieren. Das FwGH in Pfalzgrafenweiler wird ebenfalls in die weitere Betrachtung einbezogen (befindet sich im Bau)

21.03.2020

Projektbericht Feuerwehrbedarfsplan

die Feuerwehrführung und die Stadtverwaltung entscheiden gemeinsam, den Feuerwehrbedarfsplan durch ein externes Beratungsbüro erstellen zu lassen. Mehrere Termine mit der Führung der Feuerwehr und einem Ausschuss aus Gemeinderat und Stadtverwaltung werden durchgeführt. Das Beratungsbüro erhebt sowohl Personal, Ausrüstung, Bestandsgerätehäuder, Einsatzzahlen, Tagesverfügbarkeit und die Gefahrenlage in Neubulach und allen Ortsteilen und bewertet u.A. auch mögliche Bauplätze.  Ergebnis ist ein 48seitiges Dokument welches in einen vorläufigen Feuerwehrbedarfsplan mündet.

18.07.2018

Fortschreibung Zukunftskonzept Feuerwehr 2025

das Stimmungsbild und die Eindrücke vom 16.07.2018 werden in einer gemeinsamen Beratung verarbeitet und die weiteren Schritte festgelegt. Der Feuerwehrbedarfsplan soll auf Basis der neuen Erkenntnisse fortgeschrieben werden.

16.07.2018

Infoveranstaltung Feuerwehr 2025

als Ergebnis der Vorberatungen wird eine Infoveranstaltung in der Oberhaugstetter Sporthalle abgehalten. Es sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen eingeladen. Vorgestellt werden die Ergebnisse der Voruntersuchungen und ein mögliches Zukunftskonzept. Bezüglich Neubau und Zusammenlegung wird ein Stimmungsbild abgefragt. Die Anwesenden Kameradinnen und Kameraden stimmten mit einer deutlichen Mehrheit für eine weitere Bearbeitung des Zukunftskonzepts und der weiteren Bearbeitung der Themen "Fahrzeugkonzept 2025" und "Feuerwehr Neubulach 2025"

02.02.2017

Vorbereitung Bedarfsplan & Bestandsaufnahme FWGH

der bis Dato gültige Feuerwehrbedarfsplan muss überarbeitet werden. Die Fahrzeuge Altbulach und Oberhaugstett sind in die Jahre gekommen und müssen mittelfristig Ersatzbeschafft werden. Aktuell leistungsfähige Fahrzeuge werden aufgrund von baulichen Anpassungen immer größer und passen nicht mehr in die beiden Garagen in den Ortsteilen. In der Abteilung Neubulach werden dringend Umkleiden benötigt, die Anzahl der aktiven Feuerwehrfrauen nimmt glücklicherweise stetig zu. 
Ein ortsansässiges Ingenieurbüro wird damit beauftragt, die Bestandgerätehäuser zu überprüfen und eine Kostenschätzung für deren Sanierung vorzulegen. Das Ergebnis der Bewertung wurde kontrovers in der Führung und mit der Stadtverwaltung beraten.  Eine gleichwertige Aufwertung aller fünf Gerätehäuser auf einen aktuellen Standard kann in den Bestandsgebäuden nicht umgesetzt werden. Eine Zusammenlegung und ein daraus resultierender Neubau wird erstmals diskutiert.

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