Aufgaben

Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren sind vielfältig. Schon lange steht nicht mehr nur die Bekämpfung von Bränden im Vordergrund. Technische Hilfe und Umweltschutz sind in den letzten Jahrzehnten immer wichtiger geworden.

Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz)
Brandverhütung (vorbeugender Brandschutz)

Ein Feuer wird wie vor Jahrhunderten immer noch im wesentlichen mit Waser gelöscht. Dennoch hat sich seit den 50er Jahren die Brandbekämpfung wesentlich verändert. Gründe hierfür sind der Einsatz von Mineralölen für Heizungen und Antrieb von Fahrzeugen, die überall anzutreffenden Kunststoffe, der Bau großräumiger und vielgeschossiger Gebäude, sowie die enorme Konzentration von Menschen und Sachwerten im Wohnbereich, an Arbeitsplätzen oder in Einkaufsstätten.

Auf diese großen Herausforderungen mussten Antworten gefunden werden:

  • Neben Wasser der Einsatz von Löschmitteln wie Schaum oder Pulver
  • Schutz der Einsatzkräfte durch Atemschutzgeräte und spezielle Kleidung
  • Einsatz von Drehleitern oder tragbaren Leitern

Zur Brandbekämpfung kommt der vorbeugende Brandschutz hinzu. Dabei wird geprüft, ob das jeweilige Objekt den Anforderungen des baulichen und betrieblichen vorbeugenden Brandschutzes genügt.

Technische Hilfeleistung

Darunter werden Einsätze verstanden, die für die betroffenen Menschen lebensbedrohend oder mit erheblichen Schäden für die Allgemeinheit verbunden sind. Dabei besteht keine direkte Brandgefahr.Vielmehr handelt es sich um Schäden durch Naturereignisse wie Stürme, Hochwasser, Bergstürze oder Erdbeben, sowie Unfälle mit Personenwagen, Bussen, Lastkraftwagen, Zügen, Tankwagen, oder es sind Ereignisse in Betrieben wie Explosionen.

Umweltschutz

Unsere Umwelt ist immer stärker gefährdet. Luft, Boden und Grundwasser gehören zu unseren wichtigsten Gütern, Chemikalien oder Mineralöle zu deren größten Feinden. Der Umweltschutz zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Arbeit der Feuerwehr. Jedes rasch gelöschte Feuer kann Luft, Wasser und Boden nicht mehr gefährden. Auslaufendes Öl, wassergefährdende oder giftige Chemikalien, gesundheits-gefährdende Strahlungen - die Feuerwehr wird als Helfer in der Not gerufen. Unermesslich wäre das menschliche Leid, der volkswirtschaftliche und ökologische Schaden, den unsere Gesellschaft ohne Feuerwehren erleiden müsste.

Feuerwehrgesetz

Über die Aufgaben der Feuerwehr ist dieses im §2 des Feuerwehrgesetz (FwG) nachzulesen:
Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.

Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten, beauftragt werden. Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können nach Maßgabe dieses Gesetzes die Freiheit der Person (Artikel 2 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.

Nach oben